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Sommerzeit

Informationen

In dieser Übersicht sind alle Mannschaften der VSG, die Hallen und Trainer/Betreuer mit Tel-Nr. als Ansprechpartner aufgeführt.

Trainingszeiten:

Halle BRT ist bis zum 17. 09. 2010 gesperrt!

Tag

Uhrzeit

Halle

Gruppe

Alter

Spielklasse

Trainer/

          Betreuer

Telefon

 Mo

20:00-22:00

NEG o.

Herren-Hobby 2

18-26

-

          Dennis Schröder

02051-67321

 

20:30-22:00

FTS u.

Damen 1

18-29

Bezirksliga

          Fabian Kowalski

02051-68533

 

 

 

 

 

 

 

 

Di

18:00-20:00

AWT u.

weibl. U 16 – U 18

1994-1998

Bezirksliga

Thomas Koster

02051-59959

 

20:00-22:00

AWT u.

Damen 2

ab 23

Bezirksklasse

          Manuel Paasche

02051-937361

 

20:00-22:00

FTS o.

Hobby-Mixed 6

ab 18

HM Staffel C

          Marco Solenski

02051-803355

 

20:00-22:00

BRT u. l.

Hobby-Mixed 2

ab 25

HM Staffel B

          Carsten Schroth

02053-48365

 

20:00-22:00

BRT u. r.

Herren-Hobby 1

ab 25

-

          Carsten Schroth

02053-48365

 

 

 

 

 

 

 

 

 Mi

20:00-22:00

BRT u. l.

Hobby-Mixed 1

ab 35

HM Staffel B

          H. Kocherscheidt

02053-48365

 

 

 

 

 

 

 

 

Do

16:00-18:00

AWT u.

weibl. U 16 – U 18

1994-1998

Bezirksliga

Thomas Koster

02051-59959

 

18:00-20:00

NEG o.

Damen 1

18-29

Bezirksliga

          Fabian Kowalski

02051-68533

 

18:30-20:00

BRT u. r.

Damen-Hobby 1

ab 18

-

          Ziad Chatta

02056-21681

 

20:00-21:30

BRT u. r.

Damen-Hobby 2

ab 35

-

          Ziad Chatta

02056-21681

 

20:00-22:00

FTS o.

Hobby-Mixed 3

ab 18

HM Staffel B

Marina Unruh

02053-48364

 

20:00-22:00

BZL m.

Herren

ab 18

Bezirksliga

          Marco Solenski

02051-803355

 

20:00-22:00

BZL l.

Hobby-Mixed 5

ab 21

HM Staffel A

          Katja Bleibtreu

02051-609796

 

20:00-22:00

BZL r.

Hobby-Mixed 4

ab 18

HM Staffel C

Thomas Koster

02051-59959

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Hallen (> Hallenverzeichnis (mit Adresse, Foto und Anreisehinweis mit Karte)):

Nr.

Kurzbez.

Name

Straße

1

AWT

Am Wasserturm

Kastanienallee 21

2

BRT

Birth

von-Humboldt-Str. 64

3

BZL

Berufsschulzentrum Langenbergerstraße

Langenbergerstr. 128 / Zufahrt über Brangenbergerstr.

4

NEG

Nikolaus-Ehlen-Gymnasium

Friedrich-Ebert-Str. 81 / Eing. Birkenstr.

5 PLS Pestalozzischule

Grünstr. 31

6 PST Poststraße

Poststr. 117

7 VBP von-Böttinger-Platz

Friedrich-Ebert-Str. 301

8 PAN Pannerstraße Pannerstr. 24 (Wendehammer)
9 FTS Fontanestraße Fontanestr. 1

 


Die Beach-VB-Termine gelten ab 2011-05-01!
Ob in der Halle oder auf Sand trainiert wird, wird vorher beim Hallentraining bekannt gegeben. Grundvoraussetzung ist, dass es am Trainingstag trocken ist. Bitte beachtet, dass der Eintritt im VPB Geld kostet (1,40 - 3,50 €).

Tag

Uhrzeit

Ort

Gruppe

Alter

Spielklasse

Trainer/

          Betreuer

Telefon

 

 

 

 

 

 

 

 

Di

17:30-19:00

VPB

weibliche U 16-18

1994-1998

Beach-Volleyball

Thomas Koster

02051-59959

 

19:00-21:30

VPB

HM 4

ab 18

Beach-Volleyball

Thomas Koster

02051-59959

 

 

 

 

 

 

 

 

Mi

17:30-19:00

VPB

weibliche U 16-18

1994-1998

Beach-Volleyball

Thomas Koster

02051-59959

 

 

 

 

 

 

 

 

Do

17:00-18:30

VPB

weibliche U 16-18

1994-1998

Beach-Volleyball

Thomas Koster

02051-59959

 

18:30-20:00

VPB

HM 4

ab 18

Beach-Volleyball

Thomas Koster

02051-59959

 

 

 

 

 

 

 

 

 

BVB-Felder:

- VPB Velberter Parkbad Parkstr. 21

 


Ferienregelung der Velberter Sporthallen:
In den NRW-Sommer- und Weihnachtsschulferien sind alle Velberter Hallen geschlossen!


Feiertagsgesetz NRW:

Art der Tage

Namen

Sport-Verbotszeiten

Sonntage

alle

06:00 – 11:00 Uhr

Feiertage

Neujahr (01. 01.),
Karfreitag (1. Sonntag nach erstem Vollmond im Frühling - 2 T.),
Ostermontag (1. Sonntag nach erstem Vollmond im Frühling + 1 T.),
Maifeiertag (01. 05.),
Christi-Himmelfahrt (10 T. vor Pfingstsonntag),
Pfingstmontag (7. Montag nach Ostern),
Fronleichnam (Donnerstag nach Trinitatis (= Dreifaltigkeitsfest am Sonntag nach Pfingsten),
Tag der deutschen Einheit (03. 10. (falls So); einziger gesetzlicher Feiertag der BRD),
Allerheiligen (01. 11.),
1.+ 2. Weihnachtstag (24. + 25. 12.)

06:00 – 11:00 Uhr

Gedenk- und Trauertage

Volkstrauertag (2. Sonntag vor dem 1. Advent)
Totensonntag (letzter Sonntag des Kirchenjahres = Sonntag vor dem 1. Advent)

05:00 – 13:00 Uhr
05:00 – 18:00 Uhr

 

Stille Feiertage

Karfreitag  (1. Sonntag nach erstem Vollmond im Frühling - 2 T.),
Allerheiligen (01. 11.),
Volkstrauertag (2. Sonntag vor dem 1. Advent),
Totensonntag (letzter Sonntag des Kirchenjahres = vor dem 1. Advent)

06:00 – 06:00 Uhr

05:00 – 18:00 Uhr
05:00 – 13:00 Uhr
05:00 – 18:00 Uhr

 

Sonstige Tage

Heiliger Abend (24. 12.)

16:00 – 24:00 Uhr


MESZ: mitteleuropäische Sommerzeit

Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2000/84/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Januar 2001 zur Regelung der Sommerzeit (ABl. EG Nr. L 31 S. 21).

Sommerzeitverordnung (SoZV; Verordnung der Bundesregierung über die Einführung der mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ) ab dem Jahr 2002 vom 12. 07. 2001, verkündet im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 35 S. 1591 (BGBI. I 2001 Nr. 35) vom 18. 07. 2001):

Auf Grund des § 3 des Zeitgesetzes vom 25. Juli 1978 (BGBl. I S. 1110, 1262), der durch das Gesetz vom 13. September 1994 (BGBl. I S. 2322) geändert worden ist, verordnet die Bundesregierung:

§ 1: Ab dem Jahr 2002 wird die mitteleuropäische Sommerzeit (§ 1 Abs. 4 des Zeitgesetzes) auf unbestimmte Zeit eingeführt.

§ 2: (1) Die mitteleuroäische Sommerzeit beginnt jeweils am letzten Sonntag im März um 2 Uhr mitteleuropäischer Zeit. Im Zeitpunkt des Beginns der Sommerzeit wird die Stundenzählung um eine Stunde von 2 Uhr auf 3 Uhr vorgestellt.

§ 2: (2) Die mitteleuroäische Sommerzeit endet jeweils am letzten Sonntag im Oktober um 3 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit. Im Zeitpunkt des Endes der Sommerzeit wird die Stundenzählung um 1 Stunde von 3 Uhr auf 2 Uhr zurückgestellt. Die Stunde von 2 Uhr bis 3 Uhr erscheint dabei zweimal. Die erste Stunde (von 2 Uhr bis 3 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit) wird mit 2 A und die zweite Stunde (von 2 Uhr bis 3 Uhr) mitteleuropäischer Zeit) mit 2 B bezeichnet.

gez.: Der Bundeskanzler Gerhard Schröder und der Bundesminister des Innern Schily

Das Bundesinnenministerium veröffentlicht im Bundesanzeiger jährlich die Bekanntmachung der Sommerzeitverordnung. Darin sind der Beginn und das Ende der Sommerzeit für die nächsten fünf Jahre angegeben:

Jahr

Beginn

Ende

2010

28. März

31. Oktober

2011

27. März

30. Oktober

2012

25. März

28. Oktober

2013 31. März 27. Oktober
2014 30. März 26. Oktober

 

Historischer Hintergrund:

Eine grundsätzliche Übereinkunft aus dem Jahr 1884 wurde 1893 durch ein Gesetz untermauert, welches ein System von weltweit 24 Zeitzonen schuf. Die Grundposition ist der Nullmeridian der geographischen Länge, der durch das Greenwich-Observatorium (Royal Greenwich Observatory) in Südengland verläuft. Die Zeitzonen werden durch ihren Abstand östlich oder westlich von Greenwich angegeben. Innerhalb jeder Zeitzone stellt man alle Uhren auf die gleiche Zeit ein. In diesem wissenschaftlichen Modell erstreckt sich jede Zone über 15 Grad geographischer Länge. Tatsächlich sind die Grenzen der Zeitzonen jedoch den Ländergrenzen und den Gebietsgrenzen innerhalb der Länder angepasst. Bei der Navigation werden die Uhren oft auf die Ortszeit von Greenwich eingestellt, die man Greenwicher Zeit (Greenwich mean time, GMT) nennt. Die Astronomen verwenden im Grunde die gleiche Zeit, nennen sie aber Weltzeit (Universal Time, UT) oder Coordinated Universal Time (UTC). Deren Zeiteinheit ist die SI-Sekunde - realisiert durch Atomuhren. Die Einführung von Atomuhren ermöglichte eine genaue Zeitmessung; speziell die Konstruktion der äußerst genauen Cäsium-Atomuhr (1955). Diese Atomuhr nutzt die Frequenz einer Spektrallinie (Spektroskopie: Spektrallinien) des Isotops Cäsium 133. Im Jahre 1967 wurde offiziell definiert, dass eine Sekunde im Internationalen Einheitensystem (Système International d’Unités, SI) 9.192.631.770 Strahlungsperioden dauert. Dies entspricht dem Übergang zwischen zwei Hyperfeinniveaus im Grundzustand des Cäsium 133. Daraus entwickelte man eine neue Zeitskala. Seit 1971 wird diese Zeit als Internationale Atomzeit bezeichnet (Temps Atomique International, TAI). Aus diesem Grunde ist UTC heute die einheitliche Grundlage für die Zeitbestimmung im täglichen Leben. Die UTC ist somit auch eine Grundlage von Zeitangaben geworden, welche international verwendet werden. Mann muss also nur wissen, wie sich seine lokale Zeit zur UTC verhält.

Die mitteleuropäische Zeit (MEZ) liegt eine Stunde vor der Weltzeit. In Deutschland haben wir also UTC plus 1 Stunde: wenn es also 12:00 h UTC ist, dann ist es 13:00 h Ortszeit (13:00 MET - Middle European Time). Während der Sommerzeit müssen wir in Deutschland 2 Stunden zur UTC-Zeit addieren: 12:00 h UTC ist dann 14:00 h Ortszeit (14:00 MEST - Middle European Summer Time).

In Deutschland galt die Sommerzeit bereits während der Jahre 1916-1918 und 1940-1949. Im Jahr 1947 galt sogar eine Hochsommerzeit, bei der die Uhr um zwei Stunden vorgestellt wurde. Erneut eingeführt wurde die Sommerzeit dann wieder 1980.

In allen Ländern der Europäischen Union beginnt und endet nun die jeweilige Sommerzeit seit 2002 zum gleichen Termin. Weltweit gibt es aber immer noch abweichende Regelungen. Früher galt die Europäische Sommerzeit jeweils nur befristet für fünf Jahre. Seit dem Jahr 2002 gilt die Sommerzeit nunmehr unbefristet.

PS: Eine "Winterzeit" gibt es nicht! Dann löst die MEZ (mitteleuropäische Zeit) die MESZ (mitteleuropäische Sommerzeit) ab.

 

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